Aktuell
Medizinische Grund- und Regelversorgung von Asylsuchenden
Für Asylbewerber und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, gilt nur eine sehr eingeschränkte medizinische Grundversorgung. Einschätzungen von Experten zufolge werden trotzdem noch in vielen Kommunen rechtswidrig Verweigerungen von Krankenscheinen und medizinischen Maßnahmen ausgesprochen, was zum Teil zurückzuführen ist auf die fehlende Kenntnis der Rechtsgrundlagen. Das zum Beispiel nach bestehenden Recht auch bei chronischen Krankheiten, die schmerzhaft sind oder einer akuten Behandlung bedürfen, ein Anspruch auf medizinische Behandlung besteht, wissen viele einfach nicht. Wir fragen nach der Situation in Herne.