Aktuell
Umsetzung E-Government-Gesetz
Im Juli 2016 wurde das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) durch den Landtag verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsverfahren über den elektronischen Zugang sicher zu stellen, die elektronischen Aktenführung flächendeckend einzuführen sowie Verfahren der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen? Falls keine: Welche Erwägungen sprechen dagegen?